Präambel
Betreuung kieferorthopädisch und/ oder funktionell zu behandelnder Patienten.
Unser Selbstverständnis
Fachgerechte Betreuung gemäß…
Unser Auftrag
Behandlung von mundkranken Patienten gemäß der Vorgaben der Fachrichtungen Kieferorthopädie und Funktionslehre.
Unsere Patienten und deren Versicherte/ Erziehungsberechtigte/ gesetzl. Vertreter/ gesetzlich bestellte Betreuer
Unsere Patienten sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die keine eigenen medizinischen und wirtschaftlichen Entscheidungen treffen dürfen ohne Rücksprache mit den Versicherten, Erziehungsberechtigten, gesetzliche bestellten Vertretern bzw. Betreuern.
Die Kinder und Jugendlichen sind meist familienversichert, können aber auch selbst Mitglied oder aber bereits als Rentner eingestuft sein – solange das 18. LJ nicht abgeschlossen ist bzw. eine Vertretung bzw. Betreuung vorliegt, solange darf die entgültige Entscheidung nur mit den oben genannten Personen erfolgen.
Patienten über dem 18. LJ treffen die Entscheidungen zur kieferorthopädischen und/ oder Funktionsbehandlung eigenverantwortlich.
Unsere Leistungen
Kieferorthopädische Behandlung von mundkranken Patienten mittels kieferorthopädischen Geräten und Hilfsgeräten entsprechend der wissenschaftlichen und GKV/ PKV Vorgaben
Funktionsanalytik zur Erfassung myorelevanter (Muskel), arthrorelevanter (Gelenk), spannungsrelevanter und/ oder meist kombiniert auftretender relevanter Störungen in und um das Kausystem
Unsere Zusammenarbeit in der Praxis
Nur in der funktionellen Einheit von Behandler = Praxisinhaber, Zahnarzthelferin und Rezeption ist eine qualitätsorientierte Betreuung der kleinen und großen Patienten und deren Begleitpersonen möglich.
Unser Umgang mit den Patienten
Es wird ein netter, zuvorkommender, aber auch lenkender und anleitender Umgang angeboten und gelebt.
Unser Verhältnis zur Umwelt
Es wird umweltgerecht eingekauft, verwendet, entsorgt und partiell wiederverwendet – letzteres allerdings nur im patientenfernen Bereich der Verwaltung und Organisation.
Ein Qualitätsmanagement (QM)-System wurde eingeführt und wird gelebt. Ein Zwischenaudit erfolgt bei Notwendigkeiten, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufspolitischen Entscheidungen und nach arbeitstechnischen Feststellungen und Absprachen mit Dentaltechniker und BuS Dienst.
Da eine offizielle QM Abnahme nach ISO Norm gesetzlich nicht vorgeschrieben ist wird das System derzeit nur intern angewendet und hinterfragt.
Lauter/ Marienberg, den 07.06.2010
DS Holger Hertig
Fachzahnarzt für Kierferorthopädie